Anwältin für Kündigung

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BEI EINER KÜNDIGUNG ZU BERÜCKSICHTIGEN SIND:

KÜNDIGUNG

Unter einer Kündigung versteht man eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Auch wenn Sie den Arbeitsvertrag mündlich geschlossen haben, muss eine Kündigung in jedem Fall schriftlich erfolgen sowie bestimmten Bedingungen entsprechen, um rechtswirksam zu sein.

ORDENTLICHE KÜNDIGUNG

Eine fristgemäße, ordentliche Kündigung muss sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber personenbedingt, verhaltensbedingt und/oder betriebsbedingt begründen. Nur in Kleinstbetrieben und in der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen wirksam gekündigt werden.

AUßERORDENTLICHE KÜNDIGUNG

Neben der fristgemäßen, ordentlichen Kündigung können Sie ein Arbeitsverhältnis auf Grundlage eines wichtigen Grundes auch fristlos (binnen 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes) beenden.

SCHWERPUNK ARBEITSRECHT

Aufgrund unserer Ausrichtung und einer Vielzahl jährlich bearbeiteter Mandate für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist uns im Schwerpunkt Arbeitsrecht kein Fall fremd. Wir überzeugen durch Erfahrung, Qualifikation und Leidenschaft.

Anwältin für Kündigung

KÜNDIGUNGSSCHUTZ

Innerhalb der ersten drei Wochen nach Zugang der Kündigung (Ausschlussfrist) können Sie unter Voraussetzung eine Kündigungsschutzklage einreichen, die sich in der Regel aufgrund der Arbeitnehmerfreundlichkeit des Arbeitsrechts als erfolgreich erweist.

AUFHEBUNGSVEREINBARUNG

Neben der einseitig ausgesprochenen Kündigung können Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis auch einvernehmlich anhand einer Aufhebungsvereinbarung beenden. Doch können falsche Angaben erhebliche Nachteile erbringen und sollten deshalb immer anwaltlich überprüft werden.

ABFINDUNG

Abfindungsregelungen werden entweder in Aufhebungsvereinbarungen oder Abwicklungsverträgen angeboten oder bei Verstoß gegen den Kündigungsschutz in einem gerichtlichen Vergleich eingeholt. Letzteres ist eher selten der Fall und hängt ganz von der Rechtsberatung ab.

STARKE VERTRETUNG AUF BEIDEN SEITEN

Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, wir setzen uns zuverlässig und leidenschaftlich vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht für Sie ein, bringen Sie aber auch gerne in einem Mediationsverfahren zu Ihrem Recht.

Annette von Wiedebach

Rechtsanwältin | Fachanwältin für Familien- und Erbrecht | Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht

Als erfahrene Anwältin für Kündigung und Fachanwältin im Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer in einem mittelständischen Unternehmen oder Kleinbetrieb, meine Unterstützung fängt bei der Erstberatung an und zieht sich bis zu einer zufriedenstellenden Lösung. Im Falle einer Entlassung bringe ich Sie als Anwältin für Kündigung vor den Arbeitsgerichten zu Ihrem Recht, vertrete Sie aber auch gerne in außergerichtlichen Verhandlungen.

In notariellen Angelegenheiten steht Ihnen in unserem Hause gerne Notar Norbert Lühring zur Verfügung.

Meine Arbeit ist Teamarbeit. Dabei unterstützt mich maßgeblich die gepr. Rechtsfachwirtin Melanie Schedler. Gerne können Sie uns bei Fragen zum Thema Kündigung einfach ansprechen. Wir freuen uns auf Sie!

KÜNDIGUNG

Allgemeine Fragen rund um das Thema.

Was muss ich bei einer rechtssicheren Kündigung beachten?

Erstmal sollten Sie einen Blick in den Arbeitsvertrag werden. Wenn Sie keine tariflichen oder individuell vertraglichen Vereinbarungen getroffen haben, greifen die gesetzlichen Kündigungsfristen. Hier gilt: Je länger die Betriebszugehörigkeit, desto länger die Kündigungsfrist.

Trotz der Kündigungsfrist kann eine Kündigung auch während Krankheit oder Urlaub erfolgen. Allerdings muss die Kündigung dem Arbeitnehmer oder Arbeitgeber immer nachweisbar zugegangen sein.

Lohnt es sich, gegen eine Kündigung vorzugehen?

Zuallererst gilt: Gegen eine Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen der Ausschlussfrist ab Zugang der Kündigung vorgehen! Im Zweifel geht es dann für den Arbeitnehmer aus. Deshalb sollte eine Kündigung immer von Ihrer Anwältin für Kündigung auf die Wirksamkeit geprüft werden.

Kann ich aufgrund von häufiger Arbeitsunfähigkeit gekündigt werden?

Wenn ein Arbeitnehmer im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern über einen längeren Zeitraum auffällig häufig arbeitsunfähig ist, kann das ein Kündigungsgrund sein. Das ist aber einzelfallbezogen. In der Probezeit können beide Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Darum sollten Sie vorher anwaltlichen Rat einholen.

ICH BIN IHRE ANWÄLTIN FÜR KÜNDIGUNG

Ich freue mich auf Sie und stehe mit Recht an Ihrer Seite.

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